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Alterswehr

Jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau muss mit dem vollenden des 65. Lebensjahrs aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden. Damit weiterhin der Kontakt zur Feuerwehr bestehen kann, wurde 1992 eine Alterswehr gegründet. Nun haben die Kameraden und Kameradinnen die Möglichkeit ihre meist Jahrzehnte lange Verbundenheit zur Feuerwehr aufrecht zu erhalten. Bei Dienstunfähigkeit oder Krankheit ist es auch schon ab dem 50. Lebensjahr möglich. Bei der Gründungsversammlung am 11. Januar 1992 nahmen acht Kameraden der Gesamtwehr teil. Heute kann die Altersabteilung auf eine stattliche Anzahl von ca. 30 Kameraden aus den vier Ortsteilen zurückgreifen. Nicht nur viele kameradschaftliche Zusammenkünfte werden unternommen, sondern sie stehen auch den anderen Abteilungen immer tatkräftig zur Verfügung.

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